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   VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110   

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VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110 (https://dejure.org/2013,7147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2013 - 3 CE 13.110 (https://dejure.org/2013,7147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2013 - 3 CE 13.110 (https://dejure.org/2013,7147)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97

    Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe von außen in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154; BVerwG v. 6.11.1991 - 1 WB 42.91 - BVerwGE 93, 186; v. 29.6.1995 - 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56; v. 18.11.1997 - 1 WB 46.97 - BVerwGE 113, 158; v. 27.2.2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10; BayVGH v. 29.11.1996 - 3 CE 96.3566).

    Bei Angriffen auf die Amtsführung eines Beamten durch unzutreffende Berichte in den Medien kann es danach im Einzelfall geboten sein, dem durch eine Klarstellung in einer Presseerklärung des Dienstherrn entgegenzutreten (vgl. BVerwG v. 18.11.1997 a.a.O.; OVG Koblenz v. 9.5.2000 - 1 A 10267/00 - NVwZ-RR 2000, 805; Plog/Wiedow, BBG, § 79 BBG a.F. Rn. 19) oder sich durch Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs vor den Beamten zu stellen (Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage 2011, § 9 Rn. 37 m.w.N.).

    Je schwerwiegender der Vorwurf gegenüber dem Beamten ist, desto deutlicher hat seine Zurückweisung durch den Dienstherrn zu erfolgen (BVerwG v. 18.11.1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe von außen in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154; BVerwG v. 6.11.1991 - 1 WB 42.91 - BVerwGE 93, 186; v. 29.6.1995 - 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56; v. 18.11.1997 - 1 WB 46.97 - BVerwGE 113, 158; v. 27.2.2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10; BayVGH v. 29.11.1996 - 3 CE 96.3566).

    Die Fürsorgepflicht kann es gebieten, dem Beamten Hilfen zu bieten, damit er sich gegen die unberechtigten Behauptungen und Anschuldigungen Dritter, die seine Amtsführung betreffen, zur Wehr setzen kann, sofern dem nicht wichtige öffentliche Belange entgegenstehen (vgl. BVerwG v. 27.2.2003 a.a.O.).

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe von außen in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154; BVerwG v. 6.11.1991 - 1 WB 42.91 - BVerwGE 93, 186; v. 29.6.1995 - 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56; v. 18.11.1997 - 1 WB 46.97 - BVerwGE 113, 158; v. 27.2.2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10; BayVGH v. 29.11.1996 - 3 CE 96.3566).

    Es hängt dabei von den Umständen des Einzelfalles ab, in welcher Weise der Dienstherr zum Schutz eines Beamten vor Verleumdungen und ehrverletzenden Äußerungen einzuschreiten hat und unter welchen Voraussetzungen die Untätigkeit des Dienstherrn ein Rehabilitationsinteresse des betroffenen Beamten auslöst (BVerfG v. 15.12.1976 a.a.O.; BVerwG v. 11.9.2009 - 2 B 92.08 - juris).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93

    Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gilt auch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe von außen in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154; BVerwG v. 6.11.1991 - 1 WB 42.91 - BVerwGE 93, 186; v. 29.6.1995 - 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56; v. 18.11.1997 - 1 WB 46.97 - BVerwGE 113, 158; v. 27.2.2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10; BayVGH v. 29.11.1996 - 3 CE 96.3566).

    Form und Inhalt der diesbezüglich vom Dienstherrn geschuldeten Erklärung müssen der ansehensbeeinträchtigenden Äußerung dabei möglichst nahe entsprechen (BVerwG v. 29.6.1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 34.85

    Beamter - Widerrufsanspruch - Vorgesetzter - Ehrenrührige dienstliche Äußerung -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Der Antrag ist zu Recht gegen den Antragsgegner und nicht gegen den Ärztlichen Direktor des Klinikums rechts der Isar persönlich, Prof. Dr. G., gerichtet (vgl. BVerwG v. 29.1.1987 - 2 C 34.85 - BVerwGE 75, 354).
  • BVerwG, 06.02.1991 - 3 B 85.90

    Presseerklärung eines Staatsanwaltes - Rechtliche Beanstandung - Unzutreffende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Unzutreffend ist eine Berichterstattung dann, wenn sie einen behördlichen Vorgang unrichtig wiedergibt und den betroffenen Beamten dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt; dabei ist von dem Eindruck auszugehen, den die Berichterstattung in der Öffentlichkeit erweckt hat (vgl. BVerfG v. 5.10.1998 - 1 BvR 1476/98 - juris; BVerwG v. 6.2.1991 - 3 B 85/90 - NJW 1992, 62; BayVGH v. 17.6.2008 - 3 ZB 07.3005).
  • BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 92.08

    Verletzung der Fürsorgepflicht wegen fehlender Maßnahmen des Dienstherren gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Es hängt dabei von den Umständen des Einzelfalles ab, in welcher Weise der Dienstherr zum Schutz eines Beamten vor Verleumdungen und ehrverletzenden Äußerungen einzuschreiten hat und unter welchen Voraussetzungen die Untätigkeit des Dienstherrn ein Rehabilitationsinteresse des betroffenen Beamten auslöst (BVerfG v. 15.12.1976 a.a.O.; BVerwG v. 11.9.2009 - 2 B 92.08 - juris).
  • BVerfG, 05.10.1998 - 1 BvR 1476/98

    Zur Rechtmäßigkeit behördlicher Presseerklärungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Unzutreffend ist eine Berichterstattung dann, wenn sie einen behördlichen Vorgang unrichtig wiedergibt und den betroffenen Beamten dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt; dabei ist von dem Eindruck auszugehen, den die Berichterstattung in der Öffentlichkeit erweckt hat (vgl. BVerfG v. 5.10.1998 - 1 BvR 1476/98 - juris; BVerwG v. 6.2.1991 - 3 B 85/90 - NJW 1992, 62; BayVGH v. 17.6.2008 - 3 ZB 07.3005).
  • BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91

    Verletzung von Rechten eines Untergebenen im militärischen Überordnungsverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe von außen in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154; BVerwG v. 6.11.1991 - 1 WB 42.91 - BVerwGE 93, 186; v. 29.6.1995 - 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56; v. 18.11.1997 - 1 WB 46.97 - BVerwGE 113, 158; v. 27.2.2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10; BayVGH v. 29.11.1996 - 3 CE 96.3566).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2000 - 2 A 10267/00

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Bezug auf Kritik an der Amtsführung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
    Bei Angriffen auf die Amtsführung eines Beamten durch unzutreffende Berichte in den Medien kann es danach im Einzelfall geboten sein, dem durch eine Klarstellung in einer Presseerklärung des Dienstherrn entgegenzutreten (vgl. BVerwG v. 18.11.1997 a.a.O.; OVG Koblenz v. 9.5.2000 - 1 A 10267/00 - NVwZ-RR 2000, 805; Plog/Wiedow, BBG, § 79 BBG a.F. Rn. 19) oder sich durch Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs vor den Beamten zu stellen (Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage 2011, § 9 Rn. 37 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134

    Kein Anspruch aus der Fürsorgepflicht auf Herausgabe unberechtigter E-Mails

    Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG, B. v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris; BayVGH, B. v. 26.3.2013 - 3 CE 13.110 - juris Rn. 56).

    Je schwerwiegender der Vorwurf gegenüber dem Beamten ist, desto deutlicher hat seine Zurückweisung durch den Dienstherrn zu erfolgen (vgl. BayVGH, B. v. 26.3.2013 - 3 CE 13.110 - juris Rn. 59).

  • VG Koblenz, 10.07.2015 - 5 K 1015/14

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Abgabe einer beamtenrechtlichen

    So kann es etwa geboten sein, bei Angriffen auf die Amtsführung eines Beamten durch unzutreffende Berichte in den Medien der Berichterstattung mittels einer Klarstellung in einer Presseerklärung des Dienstherrn entgegenzutreten (BayVGH, Beschl. v. 26.03.2013 - 3 CE 13.110 -, juris, Rn. 58).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 ZB 12.2776

    Beamtenrecht; Fürsorgepflicht; Rehabilitation; Vorwurf widersprüchlichen

    Je schwerwiegender der Vorwurf gegenüber dem Beamten ist, desto deutlicher hat seine Zurückweisung durch den Dienstherrn zu erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2013 - 3 CE 13.110 - juris Rn. 59).
  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Zuweisung einer

    Der Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 26. März 2013 (3 CE 13.110 - juris Rn. 56) liegt insoweit neben der Sache.
  • VG München, 17.04.2018 - M 5 K 16.5853

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf und Unterlassung einer kritischen Äußerung

    Dies verbietet es dem Dienstherrn zum einen, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, gebietet es zum anderen aber auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris; BayVGH, B.v. 26.3.2013 - 3 CE 13.110 - juris Rn. 56; BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 3 ZB 13.2134 - juris Rn. 8).
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